ENDNUTZERLIZENZ‑ UND DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG VON IVANTI
HINWEIS: BITTE LESEN SIE SICH DIESE BEDINGUNGEN VOR DER BESTELLUNG, INSTALLATION, KONFIGURATION BZW. VOR DER NUTZUNG VON SOFTWARE VON IVANTI ODER ANGEBOTEN ZUR BEREITSTELLUNG VON SOFTWARE ALS SERVICE ÜBER DAS INTERNET (SAAS) GUT DURCH. DIESES DOKUMENT BESCHREIBT DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN DER BETREFFENDEN GESCHÄFTSEINHEIT VON IVANTI IN DER IN DIESEM DOKUMENT BEZEICHNETEN FORM („IVANTI“) UND IHNEN (EINZELN ALS „PARTEI“ UND GEMEINSAM ALS „PARTEIEN“ BEZEICHNET). DIESES DOKUMENT VERWEIST AUCH AUF EIN ODER WEITERE ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE, DIE IN DIESEM DOKUMENT DURCH VERWEIS AUFGENOMMEN WURDEN („ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN“) (GEMEINSAM MIT DIESEM DOKUMENT BEZEICHNET ALS DIE „VEREINBARUNG“). DIESE VEREINBARUNG WIRD AN DEM DATUM WIRKSAM, AN DEM SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN (DAS „WIRKSAMKEITSDATUM“). MIT DER INSTALLATION, KONFIGURATION BZW. DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DES ANGEBOTS ZUR BEREITSTELLUNG VON SOFTWARE ALS SERVICE ÜBER DAS INTERNET (SAAS) VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE BEVOLLMÄCHTIGT SIND, DIE ALS KUNDEN („SIE“) BZW. („IHR“) IDENTIFIZIERTE GESCHÄFTSEINHEIT BZW. PRIVATPERSON RECHTLICH AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN UND SIE STIMMEN UNEINGESCHRÄNKT ZU, SICH RECHTLICH ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU VERPFLICHTEN UND EINE VERTRAGSPARTEI DIESER VEREINBARUNG MIT IVANTI ZU WERDEN. IVANTI AKZEPTIERT KEINE ANDEREN BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN DER FÜR IHREN AUFTRAG ODER IHRE RECHNUNGEN GELTENDEN BEDINGUNGEN. SOLLTEN SIE EINE GESONDERTE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ÜBER DIE SOFTWARE ODER DAS SAAS-ANGEBOT MIT EINEM IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN IVANTI UNTERNEHMEN GESCHLOSSEN HABEN („GESONDERTE VEREINBARUNG“), DANN BLEIBEN DIE BEDINGUNGEN DER GESONDERTEN VEREINBARUNG IM VOLLEN UMFANG WIRKSAM UND DIESE VEREINBARUNG FINDET KEINE ANWENDUNG. DESSENUNGEACHTET WIRD DURCH DIESEN VERTRAG JEDE ETWAIGE GESONDERTE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG IN IHRER GESAMTHEIT ERSETZT UND AUFGEHOBEN, DIE ZWISCHEN IHNEN UND EINEM UNTERNEHMEN BESTEHT, DAS HIER NICHT AUSDRÜCKLICH ALS „IVANTI“-UNTERNEHMEN AUFGEFÜHRT UND DEFINIERT IST.
Sämtliche Verweise auf „Ivanti” beziehen sich auf die nachfolgend angegebene Geschäftseinheit in derselben geografischen Region wie Sie:
• Ivanti, Inc., eine nach dem Recht des Bundesstaats Delaware gegründete Gesellschaft, niedergelassen in Nord- und Südamerika, mit Ausnahme von Brasilien, und China.
• Ivanti Comércio de Software Brasil Ltda, ein brasilianisches Unternehmen mit Sitz in Brasilien.
• Ivanti Software K.K., eine japanische Gesellschaft mit Sitz in Japan.
• Ivanti International Limited, ein Unternehmen nach irischem Recht, für Produkte und Dienstleistungen der Marken Wavelink und Naurtech in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und der Region Asien-Pazifik.
• Ivanti UK Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen in England und Wales, an allen sonstigen Standorten.
1. DEFINITIONEN. Bestimmte Begriffe haben die nachfolgend in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung.
a. „Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Sie bzw. Ivanti (falls zutreffend) kontrolliert, von Ihnen bzw. Ivanti kontrolliert wird bzw. unter dem gemeinsamen kontrollierenden Einfluss mit Ihnen bzw. Ivanti steht, sofern sich der „kontrollierende Einfluss” auf eine Beteiligung von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile bezieht.
b. „Analyst” ist eine von Ihnen oder einem anderen Dienstleistungsanbieter von Ihnen angestellte Person (unabhängig davon, ob diese als unabhängiger Auftragnehmer oder auf sonstige Weise tätig ist), die Anmeldezugriff zur Verwaltung und Nutzung der Software besitzt.
c. „Asset” bezeichnet (i) jedes Gerät bzw. jeden Vermögenswert, das bzw. der über ein physisches oder virtuelles Betriebssystem verfügt, das durch die Software zum Asset Management von Ivanti erfasst bzw. in dieses eingegeben wird; bzw. (ii) jedes physische oder virtuelle Objekt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Netzwerkgeräte, Anwendungen, Datenbanken, Objekten in der Cloud, dem Internet der Dinge (IoT) oder Mobilgeräten, die typischerweise durch eine eindeutige IP- oder MAC-Adresse, Webanwendungssoftware oder Datenbanken identifiziert werden), das an den Gesamtinstanzen gemessen, die Sie bzw. Ihre verbundenen Unternehmen nutzen, von der Risikomanagementsoftware von Ivanti registriert, verwaltet und erkannt wird.
d. „Beta“ bezeichnet eine Softwareversion, die sich noch in der Testphase befindet und noch nicht kommerziell veröffentlicht wurde.
e. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die von einer Partei entweder direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Inspektion von Sachgegenständen kommuniziert werden (Preisgestaltung, Geschäftsgeheimnisse, Produktpläne, Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Software, Entwürfe, Erfindungen, Prozesse, Zeichnungen, Konstruktionen, Hardwarekonfiguration, Marketing- oder Finanzunterlagen), und die als „vertraulich“, „proprietär“ oder ähnlich bezeichnet wurden, oder Informationen, die bei denen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aufgrund des Zusammenhangs ihrer Offenlegung davon ausgegangen werden darf, dass sie als vertraulich oder proprietär erkennbar sind. Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche Informationen zu Produkten von Ivanti sowie zugehöriges, nicht öffentliches Material, unabhängig davon, wie dieses Material gekennzeichnet ist. Mündlich übermittelte Informationen gelten dann als „vertrauliche Informationen“, wenn (i) sie zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung als vertrauliche Informationen identifiziert wurden, oder (ii) wenn zugemutet werden kann, dass sie aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Inhalts von der empfangenden Vertragspartei als vertraulich zu erkennen sind.
f. Eine „Verbindung“ liegt immer dann vor, wenn (i) ein Gerät von der Software verwaltet wird oder Geräte, für die Dienste von der Software bereitgestellt oder erbracht werden, oder (ii) eine Verbindung zu einer Instanz eines externen Systems in der Software zum Zwecke des Datenaustauschs hergestellt wird, unabhängig davon, ob Daten tatsächlich übertragen werden.
g. „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Informationen, Daten oder Inhalte jeder Form oder jedes Mediums, die von Ihnen oder einem Nutzer durch oder über ein SaaS-Angebot erfasst, hochgeladen, heruntergeladen oder anderweitig direkt oder indirekt empfangen werden.
h. „Gerät“ bezeichnet ein elektronisches Gerät, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) ein physisches Gerät wie einen Computer, ein Handheld-Gerät, eine Workstation, eine Konsole, einen Server oder ein anderes elektronisches Gerät; (b) eine virtuelle Maschine, wie eine Betriebsumgebung, die gleichzeitig mit einer anderen Betriebsumgebung auf einem einzigen physischen Gerät ausgeführt werden kann; oder (c) ein elektronisches oder virtuelles Postfach (z. B. ein Postfach für E-Mails).
i. „Dokumentation“ bezeichnet insgesamt die offiziellen Produkt-Bedienungsanleitungen, Versionshinweise und Benutzerhandbücher, die von Ivanti für die Software in elektronischer oder schriftlicher Form zur Verfügung gestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
j. „Registrierung“ bzw. „Registriert“ bezeichnet die manuelle (beispielsweise durch eine ausdrückliche Benutzer- oder Verwaltungshandlung) oder automatische Erkennung eines Geräts durch die Software, sodass die Software das Gerät im Anschluss kennt und eine anfängliche Verwaltungsverbindung mit dem Gerät aufbaut.
k. „Hardware" bezeichnet alle physischen Hardwareprodukte, Netzwerkappliances, Ausrüstungen oder Geräte, die von Ivanti an Sie verkauft wurden, einschließlich der von Ivanti gelieferten Ersatzteile.
l. „Rechnung” bezeichnet das Preisangebot, den Auftrag oder die Rechnung von Ivanti und/oder des Wiederverkäufers.
m. „Betriebssystem“ bezeichnet eine identifizierbare Software, die auf einem physischen oder virtuellen Gerät ausgeführt wird, die Funktionen des Geräts steuert und über ein Netzwerk erkannt bzw. verwaltet werden kann.
n. „Ivanti Plattform“ bezeichnet alle Hardware, Netzwerkappliances, Ausrüstung oder Geräte, die von Ivanti vermarktet und verkauft werden.
o. „Ivanti Produkte“ bezeichnet Software, Hardware, Support- und Wartungsdienstleistungen und/oder Professional Services.
p. „Professional Services“ bezeichnet alle Bereitstellungs-, Beratungs-, Schulungs- und Ausbildungsleistungen von Ivanti, die von Ivanti oder seinen Unterauftragnehmern in dem Umfang, der in einer von beiden Parteien unterzeichneten Leistungsbeschreibung mit Verweis auf diese Vereinbarung angegeben ist, erbracht werden.
q. „Registriertes Gerät“ bezeichnet ein Gerät, das angemeldet wurde. Ein Gerät gilt als Registriertes Gerät ab dem Zeitpunkt seiner Anmeldung und bis es ausdrücklich als „entfernt“ (bzw. auch „deaktiviert“ oder „gelöscht“) markiert wird.
r. „Wiederverkäufer“ bezeichnet einen von Ivanti autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebspartner.
s. „SaaS-Angebot“ bezeichnet die Bereitstellung der Software durch Ivanti im Rahmen einer Abonnementlizenz und als gehosteten Dienst gemäß dieser Vereinbarung.
t. „Server“ bezeichnet ein elektronisches Gerät mit einem Server-Betriebssystem (z. B. Windows Server, Linux, UNIX usw.), das die Möglichkeit bietet, zusätzliche Anwendungen zu installieren und auszuführen, jedoch keine Geräte umfasst, auf denen gehärtete Versionen eines Betriebssystems ausgeführt werden, die die Installation von Software oder Anwendungen nicht zulassen (z. B. Netzwerk-Switch, Firewall, Load Balancer usw.).
u. „Software“ ist die Objektcodeform der proprietären Softwareprodukte von Ivanti, die von Ivanti im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Vor-Ort- oder ein SaaS-Angebot handelt, und umfasst alle zugehörigen Komponenten, Dateien, Module, audiovisuellen Inhalte, Aktivierungsschlüssel, Dokumentationen, Updates und Upgrades, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
v. „Support- und Wartungsdienstleistungen” bezeichnet die von Ivanti gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten technischen Support- und Wartungsdienstleistungen.
w. „Updates“ bezeichnet alle Updates, kleinere Verbesserungen, Korrekturen, Fehlerbehebungen, Patches oder Funktionen, die der Software hinzugefügt oder aus ihr entfernt werden. Dazu gehören jedoch nicht neue Software oder Funktionen, die Ivanti separat vermarktet und verkauft.
x. „Upgrades“ sind Hauptversionen eines Produkts, die eine vorherige Produktversion ersetzen.
y. „Benutzer” bezeichnet eine von Ihnen angestellte Person (unabhängig davon, ob diese als unabhängiger Auftragnehmer oder in sonstiger Funktion auftritt) oder einen sonstigen Dienstleistungsanbieter von Ihnen, dem die Software bereitgestellt wird bzw. der diese nutzt.
z. „Version“ bezeichnet eine oder mehrere Versionen der Software mit einer gemeinsamen Versionsbenennung.
2. GEWÄHRUNG DER LIZENZ.
a. Softwarelizenz. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen, der relevanten Dokumentation und des Lizenztyps, Lizenzmodells, der Version und der von Ihnen erworbenen und bezahlten Anzahl an Lizenzen gewährt Ihnen Ivanti hiermit (sofern anwendbar) (i) ein eingeschränktes Recht auf Zugang und Nutzung des SaaS-Angebots, (ii) eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz (außer in den in dieser Vereinbarung genannten Fällen) zur Nutzung der Software und/oder (iii) ein beschränktes Recht auf ein (1) Back-up und eine unveränderte Kopie der Software zu Archivierungszwecken.
Benutzer dürfen die Software ausschließlich in Ihrem Namen und zu Ihrem Gunsten bzw. zum Nutzen Ihrer verbundenen Unternehmen sowie in Übereinstimmung mit der erworbenen Lizenz und den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen und/oder darauf zugreifen. Sie haften für sämtliche Handlungen und Unterlassungen eines Benutzers und jedwede Handlungen von Benutzern, die eine Verletzung dieser Vereinbarung darstellen würden, wenn Sie durch Sie erfolgte, gelten als eine Verletzung dieser Vereinbarung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kauf der Software weder von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Eigenschaften noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Ivanti in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Eigenschaften abhängig ist.
b. Lizenztyp. Ivanti stellt die Software in der Form von zwei (2) allgemeinen Lizenztypen (die „Lizenztypen“) bereit:
(i) „Unbefristete Lizenz“. Eine Lizenz zur Nutzung der Software, die nicht zeitlich begrenzt ist, wenn sie den Bedingungen dieser Vereinbarung gemäß verwendet wird.
(ii) „Abonnementlizenz". Eine zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung der Software, die am Ende eines bestimmten Zeitraums abläuft. Software, die im Rahmen einer Abonnementlizenz lizenziert ist, kann einen Deaktivierungscode enthalten, um sich nach Ablauf des Abonnementszeitraums selbst zu deaktivieren. Wenn Sie die Vereinbarung beenden oder einschränken oder die Anzahl der Lizenzen oder den Umfang Ihrer Ivanti Produkte ändern möchten, müssen Sie dies Ivanti mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der Anfangslaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit anzeigen.
c. Lizenzmodell. Innerhalb der Lizenzarten bietet Ivanti die folgenden fünfzehn (15) Lizenzmodelle (die „Lizenzmodelle“) an:
(i) „Nutzerbasiert“. Im Rahmen des benutzerbasierten Modells darf die Software nur von einem bestimmten Benutzer auf beliebig vielen Geräten dieses Benutzers verwendet werden, sofern in der Rechnung nicht anders eingeschränkt. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen von einem Benutzer zu einem anderen Benutzer übertragen werden. Für jeden Benutzer ist eine Lizenz erforderlich.
(ii) „Benannter Nutzer“. Im Rahmen des Named-User-Lizenzmodells ist ein Named User ein einziger Benutzer, der von Ihnen bevollmächtigt wurde, die Software zu nutzen und darauf zuzugreifen, unbeschadet dessen, ob diese Person die Software nutzt oder nicht. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen von einem Named User zu einem anderen Named User übertragen werden. Für jeden Named User ist eine Lizenz erforderlich.
(iii) „Benannter Endnutzer“. Im Rahmen des Named-Enduser-Modells, das nur für Ivanti Neurons for HR und Ivanti Neurons for Facilities gilt, ist ein Named End User ein einzelner benannter Benutzer, der berechtigt ist, auf die Software zuzugreifen und/oder sie in einer Selbstbedienungsfunktion zu nutzen, um Dienste in Anspruch zu nehmen, Probleme zu melden oder andere Tools innerhalb der Software zu verwenden, unabhängig davon, ob die Person die Software tatsächlich nutzt oder nicht. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen von einem benannten Endbenutzer zu einem anderen benannten Endbenutzer übertragen werden. Für jeden benannten Endbenutzer ist eine Lizenz erforderlich.
(iv) „Gleichzeitiger Benutzer“. Im Rahmen des Concurrent-User-Lizenzmodells sind Lizenzen für die maximale Anzahl gleichzeitiger Benutzer erforderlich, die von Ihnen bevollmächtigt wurden, zu einem bestimmten Zeitpunkt während der letzten dreißig (30) Tage auf die Software zuzugreifen oder sie zu nutzen (jeder ein „gleichzeitiger Benutzer“), unabhängig von der Anzahl der von einem Nutzer verwendeten Verbindungen. Für jeden gleichzeitigen Benutzer ist eine Lizenz erforderlich.
(v) „Benannter Analyst“. Im Rahmen des Named-Analyst-Lizenzmodells ist ein benannter Analyst ein einzelner von Ihnen bevollmächtigter Analyst, dem eine spezielle Lizenz für den Zugriff auf die Software oder deren Nutzung zugewiesen wird, unabhängig davon, ob die Person die Software nutzt oder nicht. Eine Named-Analyst-Lizenz kann nicht von mehreren Analysten gleichzeitig genutzt werden und darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen von einem Analysten zu einem anderen Analysten übertragen werden. Für jeden benannten Analysten ist eine Lizenz erforderlich.
(vi) „Gleichzeitiger Analyst“. Im Rahmen des Concurrent-Analyst-Lizenzmodells sind Lizenzen für die maximale Anzahl gleichzeitiger Analysten erforderlich, denen Sie den Zugriff auf die Software oder deren Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt während der vorangegangenen dreißig (30) Tage gestattet haben (jeder ein „gleichzeitiger Analyst“), unabhängig von der Anzahl der von dieser Person genutzten Sitzungen. Für jeden gleichzeitigen Analysten ist eine Lizenz erforderlich.
(vii) „Gerätebasiert“. Im Rahmen eines gerätebasierten Modells sind Lizenzen für jedes registrierte Gerät bzw. jedes Gerät erforderlich, auf dem die Software physisch oder virtuell eingesetzt wird. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen physisch oder virtuell von einem Gerät zu einem anderen Gerät übertragen werden.
(viii) „Gerätebegrenzt“. Im Rahmen des auf ein Gerät beschränkten Modells sind Lizenzen für jedes Gerät, auf dem die Software genutzt wird, erforderlich. Eine Lizenz darf nur im Fall einer zufälligen Zerstörung von einem Gerät auf ein anderes Gerät der gleichen Marke und des gleichen Modells übertragen werden.
(ix) „Serverbasiert“. Im Rahmen des serverbasierten Modells sind Lizenzen für jeden Server erforderlich, (i) der von der Software rückverfolgt, unterstützt oder verwaltet wird, oder (ii) auf dem die Software physisch oder virtuell eingesetzt wird. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen physisch oder virtuell von einem Server zu einem anderen Server übertragen werden.
(x) „Ivanti Neurons Device“. Im Rahmen des Ivanti Neurons-Gerätemodells sind Lizenzen für jedes (i) registrierte Gerät und/oder (ii) jedes Gerät mit einem unterstützten Betriebssystem erforderlich, das von der Software physisch oder virtuell rückverfolgt, unterstützt oder verwaltet wird. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen physisch oder virtuell von einem Gerät zu einem anderen Gerät übertragen werden.
(xi) „Asset-Based“. Im Rahmen des Asset-Based-Lizenzmodells sind Lizenzen für jedes Asset, ob physisch oder virtuell, erforderlich, die von der Software erfasst oder in diese eingegeben werden. Eine Lizenz darf nicht mehr als einmal innerhalb von dreißig (30) Tagen physisch oder virtuell von einem Asset zu einem anderen Asset übertragen werden.
(xii) „Gleichzeitige Verbindung“. Im Rahmen des Concurrent Connection-Modells sind Lizenzen für die maximale Anzahl gleichzeitiger Verbindungen mit der Software zu einem bestimmten Zeitpunkt während der letzten dreißig (30) Tage erforderlich (jeweils eine „Concurrent Connection“), unabhängig von der Anzahl der Personen, die die Verbindungen herstellen. Für jede gleichzeitige Verbindung ist eine Lizenz erforderlich.
(xiii) „Durchsatz“. Im Rahmen des Throughput-Modells wird der Datendurchsatz durch die Gesamtdatenmenge bestimmt, die durch die Software geleitet oder verarbeitet wird, und Ihr Zugang und Ihre Fähigkeit, die Software zu nutzen, wird durch die Menge des von Ihnen erworbenen Durchsatzes begrenzt.
(xiv) „Management“. Im Rahmen des Management-Modells ist für jedes von der Software verwaltete Gerät oder jede Ivanti-Plattform eine Lizenz erforderlich. Eine Lizenz darf nicht öfter als einmal alle dreißig (30) Tage von einem Gerät oder einer Ivanti-Plattform auf ein anderes Gerät oder eine andere Ivanti-Plattform übertragen werden.
(xv) „Pro Instanz“. Im Rahmen des Per Instance-Modells ist eine Lizenz für jede spezifische Realisierung der Software erforderlich, die zur Implementierung des/der Ivanti-Produkts/Produkte verwendet wird, und jede Implementierung wird als „Instanz" bezeichnet.
d. Berechtigung. In der Rechnung werden der Lizenztyp, das Lizenzmodell und die Art der Bereitstellung der von Ihnen erworbenen Software angegeben.
e. Evaluierung, Community oder Beta. Wenn die Software Ihnen als Evaluierungs-, Test-, Beta- oder Community-Edition-Lizenz angeboten wird, erhalten Sie eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung solcher Lizenzen ausschließlich zu Testzwecken, um ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung die Software nur zu internen Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecken in einer nicht-produktiven Umgebung zu verwenden (sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung erlaubt oder von Ivanti schriftlich genehmigt), und zwar für den auf dem Software-Lizenzschlüssel angegebenen Zeitraum (falls dieser Zeitraum nicht angegeben ist, beträgt er fünfundvierzig (45) Tage ab Lieferung), nach dessen Ablauf Sie unverzüglich alle Kopien der Software, einschließlich aller Sicherungskopien, entfernen und vernichten müssen, sofern die Software nicht automatisch deaktiviert wird. Darüber hinaus kann Ivanti dein Recht auf Zugang oder Nutzung von Evaluierungs-, Test-, Beta- oder Community-Edition-Lizenzen der Software jederzeit und ohne Vorankündigung kündigen. Sie erkennen an, dass Ivanti nicht dazu verpflichtet ist, die weitere Nutzung der Software nach dem Ablaufdatum zu genehmigen, und dass Sie mit solchen Testlizenzen keinen Anspruch auf Support- und Wartungsleistungen haben. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen kann eine Community-Edition-Lizenz in einer Produktionsumgebung verwendet werden. Sie stimmen jedoch zu und verstehen, dass Sie alle Risiken und Haftungen für eine solche Verwendung in einer Produktionsumgebung übernehmen. UNGEACHTET GEGENTEILIGER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG WIRD DIE EVALUIERUNGS-, TEST-, BETA- ODER COMMUNITY-EDITION-SOFTWARE OHNE JEGLICHEN SUPPORT ODER JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, BEREITGESTELLT. Mit Ausnahme von Tod und Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von IVANTI verursacht wurden, übernimmt IVANTI Ihnen gegenüber keinerlei Haftung bezüglich einer solchen EVALUIERUNGS-, TEST-, BETA- oder COMMUNITY-EDITION-Software. Insbesondere haftet IVANTI unter keinen Umständen für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die alleinige Verantwortung für den Schutz IHRER Daten während IHRER NUTZUNG UND IHRES ZUGRIFFS AUF DIE EVALUATIONS-, PROBE-, BETA- ODER COMMUNITY-EDITION-LIZENZEN DER SOFTWARE haben.
f. Betriebssystem. Wenn Sie über eine Lizenz für die Software verfügen, die auf eine von Ihnen erworbene Ivanti-Plattform geladen wird, darf die auf der Ivanti-Plattform installierte Betriebssystemsoftware zusammen mit der Software nur auf der betreffenden Ivanti-Plattform verwendet werden und darf nicht auf einem anderen Gerät installiert oder verwendet werden. Falls Sie eine Ivanti-Plattform verkaufen oder auf andere Weise übertragen, erkennen Sie an, dass Ihre Lizenz zur Nutzung der auf der Ivanti-Plattform installierten Betriebssystemsoftware zusammen mit der Software endet, auch wenn es sich bei diesen Lizenzen um unbefristete Lizenzen handelt.
3. SAAS-ANGEBOTE.
a. Ergänzende Bedingungen zum SaaS-Angebot. Wenn Sie ein SaaS-Angebot erwerben, das in der Rechnung als SaaS- oder Cloud-Angebot ausgewiesen ist, erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und den jeweils aktuellen Zusatzbedingungen von Ivanti für das SaaS-Angebot einverstanden, die Sie auf https://www.ivanti.com/de/company/legal/saas einsehen können und die mittels Verweis Bestandteil vorliegender Vereinbarung sind.
b. Verlängerungsgebühr. Sollten Sie ein SaaS-Angebot kaufen und sich am Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit entscheiden, einen beliebigen Teil des SaaS-Angebots in eine On-Premises-Dauerlizenz zu ändern, dann liegt es im Ermessen von Ivanti, Ihnen eine (1) einmalige Verlängerungsgebühr, die zehn Prozent (10 %) der dem Ihnen für das SaaS-Angebot in der Rechnung auferlegten Preis entspricht, zu berechnen.
4. BESCHRÄNKUNGEN. Die Software wird lizensiert und nicht verkauft. Sie dürfen die Software nicht für außerhalb des Geltungsbereichs der in dieser Vereinbarung erteilten Lizenzen und aller sonstigen, Ivanti oder deren Lieferanten vorbehaltenen Rechte nutzen. Ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden und sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, ist Ihnen Folgendes untersagt (ebenso wie die Ermächtigung von Nutzern oder Dritten zu Folgendem): (a) Personen den Zugriff auf oder die Nutzung der Software autorisieren oder erlauben, bei denen es sich weder um Nutzer noch Analysten handelt; (b) die Software oder Dokumentation ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ivanti an Dritte übertragen, unterlizensieren, vertreiben, verkaufen, verleasen, vermieten, ersetzen oder anderweitig übertragen oder übermitteln, sofern dies nicht in der Abtretungsbestimmung dieser Vereinbarung festgelegt ist, oder (c) den Softwarelizenzschlüssel der Software an Dritte weitergeben; (d) die Software entgegen den Bestimmungen eines Gesetzes oder einer Vorschrift verwenden oder illegale Aktivitäten unterstützen oder erleichtern; (e) die Lizenz als Sicherheit verpfänden oder eine anderweitige Belastung der im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte vornehmen; (f) abgeleitete Werke oder die Dokumentation der Software (oder ihrer Bestandteile) ändern, anpassen oder erstellen; (g) den Quellcode dekompilieren, zerlegen, zurückentwickeln oder auf sonstige Weise versuchen, zu erhalten oder von einem sonstigen Bestandteil der Software erfassen, außer in den folgenden Fällen und nur in dem folgenden Umfang: (i) dass geltendes Recht diese Handlungen trotz dieser Beschränkung ausdrücklich gestattet bzw. (ii) dass solche Aktionen erforderlich sind, um Programmfehler an Änderungen der Open-Source-Software-Bibliotheken von Drittanbietern zu entfernen, die mit der Software verbunden sind; (h) die Software als Dienstanbieter oder als Anwendungsdienstleister für Dritte nutzen; (i) technische Einschränkungen in der Software umgehen oder dies versuchen; (j) proprietäre Hinweise oder Legenden aus Software oder Kopien der Software entfernen, verändern oder verschleiern; (k) gegen die Richtlinie über die zulässige Nutzung von Ivanti verstoßen, die auf https://www.ivanti.com/de/company/legal abrufbar und per Verweis Bestandteil der Vereinbarung ist; (l) einen Konkurrenten von Ivanti beauftragen oder ermächtigen, die Software oder Dokumentation ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ivanti zu nutzen oder anzusehen; (m) ein „Mirroring“ oder „Framing“ eines beliebigen Teils der Software durchführen oder Internetlinks zur Software erstellen, die Anmeldeinformationen, Benutzernamen, Passwörter und/oder sichere Cookies enthalten, bzw. ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ivanti Cookies sichern oder (n) die Software zu Zwecken der Produktauswertung, des Benchmarkings oder sonstiger vergleichender Analysen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ivanti verwenden; oder (o) Bibliotheken, Dateien, Module oder andere in die Software eingebettete Komponenten abhängen oder trennen, selbst wenn die Bibliothek, die Datei, das Modul oder die Komponente separat lizenzierbar ist, oder die Module, Dateien und sonstigen Komponenten getrennt von der Software verwenden (es sei denn, eine dokumentierte Funktion des Softwareprodukts wird auf diese Weise implementiert).
Soweit anwendbare zwingende Gesetze Ihnen das Recht einräumen, eine der oben genannten Aktivitäten ohne die Zustimmung von Ivanti durchzuführen, um bestimmte Informationen zur die Software zu erhalten, erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass Sie, bevor Sie solche Rechte ausüben, diese Informationen zunächst schriftlich bei Ivanti anfordern und dabei den Zweck angeben, für den Sie die Informationen benötigen. Nur sofern und nachdem Ivanti im eigenen Ermessen Ihr Ersuchen ablehnt, dürfen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
5. RECHTSTITEL. Ivanti und (ggf.) ihre Lizenzgeber behalten sich alle Rechte, Rechtstitel und Beteiligungen, einschließlich sämtlicher Patent- und Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken- und Urheberpersönlichkeitsrechte und sonstiger geistigen Eigentumsrechte an und im Zusammenhang mit der Software vor und Ivanti behält sich ausdrücklich sämtliche Rechte vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Sie stimmen hiermit zu, dass der Rechtstitel und die Eigentumsrechte an geistigem Eigentum im Rahmen dieser Vereinbarung nicht an Sie übertragen oder übergehen werden. Ihnen vorbehalten sind sämtliche Rechte, Ansprüche und Interessen an den Kundendaten. Ivanti bestätigt, dass Ivanti keine zusätzlichen, nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Rechte an den Kundendaten besitzt oder diese erwirbt.
6. SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTLEISTUNGEN. Standard-Support- und Wartungsdienstleistungen, Updates und Upgrades sind im Preis der Software enthalten, wenn diese als Abonnementlizenz oder Saas-Angebot erworben wird. Ivanti behält sich das Recht vor, zu bestimmen, wie und wann Updates oder Upgrades für ein beliebiges SaaS-Angebot entwickelt und angewendet werden. Für die Software sind Support- und Wartungsdienstleistungen bzw. ein entsprechendes Upgrade separat erhältlich. Außer in den in dieser Vereinbarung dargelegten Fällen sind Sie nicht zu Updates oder Upgrades berechtigt, sofern Sie nicht Support- und Wartungsdienstleistungen für die Software erwerben. Sollten Sie Support- und Wartungsdienstleistungen für die Software erwerben, dann sind Sie verpflichtet, die Support- und Wartungsdienstleistungen für sämtliche Lizenzen der Software zu erwerben und aufrechtzuerhalten. Es ist nicht möglich, Support-und Wartungsdienstleistungen nur für einen Teil der Lizenzen der Software zu erwerben. Alle Support- und Wartungsdienstleistungen unterliegen den jeweils aktuellen Zusatzbedingungen von Ivanti für die Support- und Wartungsdienstleistungen, die Sie unter https://www.ivanti.com/company/de/legal/support-terms finden, sowie den entsprechenden End-of-Life-Richtlinien, die Sie unter https://forums.ivanti.com/s/end-of-life finden und die per Verweis Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung werden.
a. Ausnahmen. Ivanti ist nicht verpflichtet, Support- und Wartungsdienstleistungen für Software und/oder Hardware zu erbringen, wenn diese Leistungen aufgrund der folgenden Ereignisse notwendig oder gewünscht werden: (i) Betrieb der Software und/oder Hardware unter Umgebungsbedingungen oder in Konfigurationen außerhalb derjenigen, die in der Dokumentation beschrieben sind; (ii) Nichtdurchführung eines Upgrades oder Updates der Software und/oder Hardware innerhalb einer unterstützten Version gemäß Angabe unter: https://forums.ivanti.com/s/end-of-life, oder Nichtwartung der Software und/oder Hardware gemäß den in der Dokumentation beschriebenen Standardsoder den von Ivanti erhaltenen Vorgaben im Rahmen von Support- und Wartungsdienstleistungen; (iii) Aktionen Dritter, bei denen es sich nicht um Ivanti oder eine von Ivanti beauftragte Partei handelt; und (iv) Handlungen mit Blick auf die Software und/oder Hardware, die Ihnen von Ivanti zur Verfügung gestellt wurde, darunter unerlaubte Modifizierungen der Software und/oder Hardware, durch Sie oder durch von Ihnen beauftragte Dritte.
b. Verlängerung. Wenn Sie die Support- und Wartungsdienstleistungen kündigen oder diese ablaufen lassen (sei es für Dauerlizenzen oder im Rahmen von Abonnementlizenzen) und beschließen, die Support- und Wartungsdienstleistungen danach erneut zu aktivieren, ist Ivanti berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen, zu deren Zahlung Sie sich verpflichten: (i) eine Gebühr für die Support- und Wartungsdienstleistungen, rückwirkend zum Datum des Ablaufs bzw. der Kündigung; (ii) eine Verlängerungsgebühr; und (iii) eine Gebühr für die dann beginnende Laufzeit der Support- und Wartungsdienstleistungen.
7. PROFESSIONAL SERVICES UND SCHULUNG.
a. Leistungsbeschreibung Sie können Ivanti mit der Erbringung bestimmter professioneller Dienstleistungen auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung oder eines ähnlichen Dokuments beauftragen, das in gedruckter Form oder online vorliegt und in dem die zu erbringenden Aufgaben oder Dienstleistungen beschrieben werden („SOW“). Jede „SOW“ nimmt diese Vereinbarung per Verweis auf, unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung und im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen dieser Vereinbarung und der Leistungsbeschreibung hat diese Vereinbarung Vorrang.
b. Mitwirkung des Kunden. Sie werden Ivanti alle notwendige Kooperation, Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, die Ivanti vernünftigerweise für die Erbringung der Professionellen Dienstleistungen benötigt, und Sie werden alle Verpflichtungen erfüllen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind.
c. Terminaufschub und Terminverlegung. Sofern nicht beide Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben, dürfen Sie ein Professional Services-Projekt nicht weniger als zehn (10) Arbeitstage vor dem Starttermin eines Projekts verschieben oder umplanen. Sollten Sie ein Dienstleistungsprojekt mit einer Frist von weniger als zehn (10) Tagen verschieben oder umplanen, wird Ivanti Sie schriftlich an diese Anforderung erinnern. Bei allen späteren Anfragen Ihrerseits, ein Projekt für Professionelle Dienstleistungen zu verschieben oder neu zu planen, hat Ivanti das Recht, nach eigenem Ermessen (i) alle geplanten Professionellen Dienstleistungen für das Projekt zu stornieren und neu zu planen und/oder (ii) Ihnen alle durch die Stornierung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Jede derartige Stornierung oder Umplanung führt zu Verzögerungen bei den Projektzeitplänen, Meilensteinen und Lieferterminen sowie zu einer Verlängerung des Projekts. Ivanti haftet nicht für Verzögerungen, die durch solche Stornierungen und Umplanungen von Professional Services Projekten entstehen.
d. Umsetzungspraktiken. Ivanti nutzt, entwickelt und verfeinert Prozesse, Verfahren, bewährte Praktiken, Computersoftware-Code, Allgemeinwissen, Fähigkeiten, Erfahrung, Ideen, Know-How und Umsetzungstechniken (gemeinsam „Umsetzungspraktiken“) durch die Erbringung von Umsetzungs- und Konfigurationsdienstleistungen an zahlreiche Kunden. Sie profitieren von diesen Umsetzungspraktiken und stimmen zu, dass die Umsetzungspraktiken im Eigentum von Ivanti stehen und Ivanti sie im eigenen Ermessen frei nutzen kann, einschließlich der im Rahmen der an Sie erbrachten Professional Services entwickelten und verfeinerten Umsetzungspraktiken, solange die Umsetzungspraktiken nicht die Nutzung von oder den Verweis auf Ihre vertraulichen Informationen (wie unten definiert) umfasst. Ivanti erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie, dauerhafte und begrenzte Lizenz zur Nutzung der Umsetzungspraxis innerhalb Ihres Unternehmens und zum Zweck, zu dem die Professional Services erbracht wurden. Für den Fall, dass die Professional Services Softwareprodukte von Ivanti umfassen, die an Sie im Rahmen einer separaten Lizenzvereinbarung lizenziert wurden, gelten ausschließlich die Bedingungen, die in dieser separaten Lizenzvereinbarung im Zusammenhang mit einem Softwareprodukt von Ivanti festgelegt wurden. Um Zweifel auszuschließen, bleiben alle Materialien, die Sie Ivanti in Verbindung mit den professionellen Dienstleistungen zur Verfügung stellen, Ihr Eigentum.
e. Vor-Ort-Dienste. Bei den ergebnisbezogenen, im Voraus bezahlten Professional Services-Paketen von Ivanti unterliegt die Zeit, die Ivanti sich vor Ort an Ihrem Standort zur Erbringung der Professional Services aufhält, dem Ermessen des Projektmanagers von Ivanti. Wenn Sie eine längere Vor-Ort-Präsenz von Ivanti wünschen, als vom Projektmanager von Ivanti für ein ergebnisabhängiges, im Voraus bezahltes Professional Services-Paket empfohlen wurde, wird Ivanti diese Professional Services erst dann vor Ort erbringen, wenn Sie ein Angebot erhalten haben und eine Bestellung von Ihnen für die zusätzlichen Kosten der Professional Services vor Ort vorliegt.
f. Schulungen. Sie können auch Schulungskurse von Ivanti Advantage Learning erwerben. Die Bezahlung von Schulungskursen kann über den Erwerb einer privaten Lizenz (1 Benutzer) oder Unternehmenslizenz (10 Benutzer) erfolgen. Private Schulungskurse können ebenfalls erworben werden. Stornogebühren werden für einen Kunden, der private Schulungen vor Ort absagt, in der Höhe von fünfzig Prozent (50 %) der Kursgebühr fällig, wenn dieser innerhalb von einer (1) Woche vor Beginn des Kurses abgesagt wird bzw. in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Kursgebühr, wenn an dem Kurs nicht teilgenommen wird bzw. wenn die Stornierung in weniger als einer (1) Woche vor Kursbeginn erklärt wird. Sämtliche Kurse und Angebote von Ivanti Advantage Learning unterliegen den Nutzungsbedingungen für Ivanti Advantage Learning in ihrer jeweils aktuellen Fassung, zu finden auf https://www.ivanti.com/de/company/legal/terms-of-use-ivanti-advantage-learning. Bestellte Schulungskurse von Ivanti Learning und Professional Services laufen ab, wenn sie nicht innerhalb von einem (1) Jahr ab dem Bestelldatum genutzt werden.
8. ZAHLUNG. Sie erklären sich hiermit einverstanden, die in der Rechnung angegebenen Beträge ohne Verrechnung oder Abzug zu zahlen. Für Support- und Wartungsdienstleistungen anfallende Gebühren sind im Voraus für den relevanten Zeitraum zu zahlen. Die Verlängerungsgebühren sind am oder vor dem jährlichen Verlängerungsdatum fällig. Die Gebühren für die als Abonnementlizenz oder SaaS-Angebot erworbene Software sind entweder i) als Pauschalbetrag für die gesamte Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit zum Zeitpunkt des Kaufs oder ii) gemäß dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsplan für die Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit zu zahlen. Support- und Wartungsdienstleistungen werden auf jährlicher Basis angeboten und müssen vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit verlängert werden. Falls die Zahlung für die Support- und Wartungsdienstleistungen für einen Verlängerungszeitraum nicht vor Ablauf des laufenden Zeitraums eingeht, behält sich Ivanti das Recht vor, die Support- und Wartungsdienstleistungen bis zum Eingang der Zahlung einzustellen.
Ivanti erbringt die Professional Services wie im jeweiligen Angebot angegeben. Professional Services werden entweder (a) auf der Basis einer Vorauszahlung erbracht, die nach Eingang einer Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird oder (b) auf Zeit- und Materialbasis, die im Rahmen der erbrachten Professional Services monatlich in Rechnung gestellt werden. Falls die Professional Services vor Ort erbracht werden (und nicht im Preis des ergebnisabhängigen, im Voraus bezahlten Professional Services-Pakets enthalten sind), bietet Ivanti Ihnen einen festen Tagessatz an und stellt Ihnen diesen in Rechnung, um alle Reise- und Unterkunftskosten von Ivanti zu decken.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden diese Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum in US-Dollars, Euros oder britischen Pfund Sterling, abhängig von der örtlichen Währung der vertragsschließenden Geschäftseinheit von Ivanti oder des Wiederverkäufers bzw. gemäß anderer Angabe auf der Rechnung, fällig und zahlbar. Mit jedem Auftrag wird eine Kopie in Papierform der Auftragsbestätigung bereitgestellt, welche die Auftragsnummer und die USt-IDNr. (falls zutreffend) ausweist.
Sie stimmen hiermit zu, dass Ivanti Zinsen mit einem geringeren Zinssatz als anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat bzw. den gesetzlich zulässigen Höchstsatz in Rechnung stellen kann, wenn Sie es versäumen sollten, eine Zahlung bei ihrer Fälligkeit zu leisten, und sich diese Zinsen täglich auf den ausstehenden Saldo bis zur vollständigen Zahlung anhäufen. Sie stimmen zu, Ivanti alle angemessenen Kosten zu erstatten, einschließlich Anwaltskosten und verbundener Kosten und Ivanti zieht verspätete Zahlungen und Zinsen ein. Ivanti ist berechtigt, alle Lizenzen und im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen mit einer schriftlichen Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu beenden, wenn Sie es versäumen sollten, die erforderlichen Gebühren bei Fälligkeit zu bezahlen. Wenn Sie es versäumen, unbestrittene Beträge in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung für ein Saas-Angebot zu zahlen, hat Ivanti zusätzlich zu ihren sonstigen Rechten und Rechtsmitteln das Recht, Ihren Zugriff auf das SaaS-Angebot ohne Haftung Ihnen gegenüber zu sperren, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind.
Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder einer relevanten SOW etwas anderes vorgesehen ist, sind alle Zahlungen von Ihnen (ob an Ivanti oder einen Wiederverkäufer) nicht erstattungsfähig und können nicht für den Kauf anderer Software angerechnet werden.
Wenn Sie vom Wiederverkäufer oder Ivanti im Rahmen dieser Vereinbarung in Rechnung gestellte Gebühren, Steuern oder sonstige Kosten bestreiten, sind Sie verpflichtet, Ivanti schriftlich über den bestrittenen Betrag und sämtliche, relevante Informationen über die Umstände der Streitigkeit in Kenntnis zu setzen. Ivanti bestätigt Ihnen den Erhalt der bestrittenen Informationen schriftlich. Alle Vertragsparteien kommen überein, an der Lösung der strittigen Beträge zusammenzuarbeiten. Wenn Sie Ivanti nicht innerhalb von zwanzig (20) Werktagen eine Mitteilung über einen solchen strittigen Betrag nach Erhalt der Rechnung über diesen Betrag vorlegen, gilt dieser Betrag als unbestritten und fällig.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, sofern dies nicht anderweitig ausdrücklich angegeben wird. Für den Fall, dass aufgrund dieses Vertrags Quellen-, Umsatz-, Mehrwert-, Nutzungs- oder andere Steuern oder staatliche Gebühren, Veranlagungen oder Abgaben zu zahlen sind, verpflichten Sie sich, alle diese Steuern, Gebühren, Veranlagungen und Abgaben zusätzlich zu allen anderen Zahlungen zu entrichten. Sollte Ivanti verpflichtet sein, derartige Zahlungen zu leisten, stimmen Sie hiermit zu, Ivanti diese zu erstatten.
Wenn Sie Ivanti-Produkte über einen Wiederverkäufer erwerben, gelten die hierin enthaltenen Zahlungsbedingungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht für Sie, sondern Ihre Zahlungsbedingungen und -verpflichtungen mit dem Wiederverkäufer gelten für den/die entsprechenden Erwerb(e).
9. VERTRAULICHKEIT. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter (außer an die jeweiligen Mitarbeiter oder Personalmitglieder der Parteien oder, sofern dies gesetzlich oder durch eine Rechts- oder Regulierungsbehörde vorgeschrieben ist), die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. Mündlich übermittelte Informationen gelten als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung als vertrauliche Informationen identifiziert wurden bzw. wenn diese Informationen naturgemäß vernünftigerweise von der empfangenden Vertragspartei als vertraulich verstanden werden können.
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen enthalten vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (a) vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt waren; (b) nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei weder durch eine Handlung noch eine Untätigkeit der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden; (c) zum Zeitpunkt bzw. vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei sind (wie dies aus den Akten und Aufzeichnungen der empfangenden Partei ersichtlich ist); (d) von der empfangenden Partei von einem Dritten empfangen werden ohne Verletzung der Geheimhaltungspflichten des Dritten oder (e) von der empfangenden Partei ohne Verwendung oder Bezugnahme der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden (wie aus Dokumenten oder sonstigen zulässigen Beweismitteln im Besitz der empfangenden Partei hervorgeht).
Ungeachtet der oben genannten Verpflichtungen kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in dem begrenzten Umfang offenlegen, in dem eine solche Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist (dies umfasst (i) eine Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Regulierungs-, Justiz-, Regierungs- oder ähnlichen Stelle oder einer zuständigen Steuerbehörde; (ii) die Regeln einer Börsenzulassungsbehörde oder einer Börse, an der ihre Aktien notiert sind; oder (iii) die Gesetze oder Vorschriften eines Landes, denen ihre Angelegenheiten unterliegen).
Jede der Parteien verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und die Offenlegung und unbefugte Nutzung dieser Informationen zu verhindern. Ohne Einschränkung des Vorstehenden muss jede Partei zumindest die Maßnahmen ergreifen, die sie zum Schutz ihrer eigenen höchst vertraulichen Informationen ergreift, und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter, die Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei haben, eine Vereinbarung über die Nichtverwendung und Geheimhaltung unterzeichnet haben, deren Inhalt den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht, und zwar vor jeder Offenlegung vertraulicher Informationen an diese Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter. Die empfangende Partei bleibt für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch einen solchen Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter weiterhin haftbar. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede der Parteien, wenn Sie die Produkte und Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung von einem Wiederverkäufer erwerben, die Bedingungen dieser Vereinbarung und jede Rechnung an diesen Wiederverkäufer weitergeben, wobei die Bedingungen der Vertraulichkeit eingehalten werden müssen.
10. HAFTUNGSFREISTELLUNG.
a. Abwehr von Verletzungsansprüchen. Ivanti wird Sie auf eigene Kosten entweder gegen einen gegen Sie geltend gemachten Anspruch, ein gegen Sie eingeleitetes Verfahren oder eine Klage eines Dritten gegen Sie mit der Behauptung, dass Ihre Nutzung der Software ein Patent- oder Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis, Marken- oder sonstiges Schutzrecht verletzt oder zweckentfremdet, („Verletzungsanspruch Dritter“) verteidigen oder diesen/diese(s) beilegen. Sie sind verpflichtet (i) Ivanti unverzüglich schriftlich über den Verletzungsanspruch Dritter zu informieren; (ii) Ivanti volle und umfassende Kontrolle über die Verteidigung und die Beilegung des Verletzungsanspruches Dritter zu erteilen; (iii) Mitwirkung im Zusammenhang mit der Verteidigung und Beilegung des Verletzungsanspruchs Dritter anzubieten, die Ivanti vernünftigerweise fordern kann; (iv) jedem im Zusammenhang mit dem Verletzungsanspruch Dritter ergangenen Vergleichs- oder Gerichtsbeschluss zu entsprechen und (v) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ivanti kein Zugeständnis einer Haftungsübernahme, einer Einigung oder eines Vergleichs im Zusammenhang mit dem Verletzungsanspruch Dritter zu machen oder sich in Bezug auf den Verletzungsanspruch zu verteidigen oder diesen abzuwickeln. Sie können sich an der Verteidigung gegen den Verletzungsanspruch Dritter auf Ihre eigenen Kosten und mit einem Verteidiger ihrer Wahl beteiligen, sofern Ivanti die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die Beilegung des Verletzungsanspruchs Dritter, wie vorstehend angeführt, behält.
b. Haftungsfreistellung von Verletzungsansprüchen Dritter. Ivanti wird Sie und Ihre verbundenen Unternehmen von der Haftung freistellen und entschädigen für: (i) alle Schäden, Kosten und angemessenen Anwaltsgebühren, die endgültig Ihnen und Ihren verbundenen Unternehmen durch einen Verletzungsanspruch Dritter auferlegt werden; (ii) alle Auslagen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die Ihnen im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen einen Verletzungsanspruch Dritter angefallen sind (mit Ausnahme von Anwaltsgebühren und sonstigen Kosten, die ohne die Zustimmung von Ivanti entstanden sind, nachdem Ivanti die Verteidigung gegen den Verletzungsanspruch Dritter akzeptiert hat und Aufwendungen, die wie in dem letzten Satz des vorherigen Artikels angegeben entstanden sind) und (iii) alle Beträge, die Ivanti an Dritte zur Abwicklung eines Verletzungsanspruchs Dritter zahlt.
c. Ausschluss von Verpflichtungen. Ivanti ist nicht verpflichtet, Sie von der Haftung für Verletzungsansprüche Dritter freizustellen, soweit sie sich aus Folgendem ergeben oder auf diesem basieren: (i) Ihre Nutzung der Software in Verbindung mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter, die nicht von Ivanti oder der Dokumentation autorisiert sind; (ii) einen Aspekt der Software, der speziell für Sie konfiguriert wurde, damit Sie Designs, Anforderungen oder Spezifikationen von Ihnen oder in Ihrem Namen entsprechen können bzw. bereitstellen können; (iii) die Nutzung der Software durch Sie, einen Benutzer, einen Analysten oder einen Dritten außerhalb des Umfangs der in dieser Vereinbarung gewährten Rechte; (iv) Das Versäumnis von Ihnen, einem Benutzer, einem Analysten oder eines Dritten, die Software der Dokumentation oder der von Ivanti erteilten Anweisungen gemäß zu verwenden; (v) Ihrem Versäumnis, die neueste Version (einschließlich möglicher, Ihnen von Ivanti bereitgestellter Updates oder Upgrades) der Software zu verwenden, wenn die Nutzung der neuesten Version der Software erforderlich ist, um einen Verletzungsanspruch Dritter zu vermeiden oder (vi) bei einer nicht autorisierten Änderung der Software oder des Saas-Angebots.
d. Rechtsbehelfe gegen Verletzungsansprüche Dritter. Bei der Abwehr oder Beilegung von Verletzungsansprüchen kann Ivanti nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) Ihnen eine Lizenz zur weiteren Nutzung der Software oder des SaaS-Angebots verschaffen; (ii) die angeblich verletzende Technologie ersetzen oder modifizieren, um die Verletzung zu vermeiden; oder (iii) falls die vorgenannten Optionen nach Ivantis alleinigem Ermessen wirtschaftlich nicht durchführbar sind, im Voraus bezahlte, nicht genutzte Gebühren für Abonnementlizenzen oder Support- und Wartungsdienste ab dem Datum der Kündigung oder Gebühren für unbefristete Lizenzen, die linear über sechsunddreißig (36) Monate abgeschrieben werden, erstatten. Das Vorstehende gibt die alleinige und ausschließliche Haftung von Ivanti an und Ihr alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel für die tatsächliche oder angebliche Verletzung oder missbräuchliche Verwendung eines geistigen Eigentumsrechts Dritter durch die Software oder das SaaS-Angebot.
e. Entschädigungsberechtigte von Ivanti. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter, die gegen Ivanti, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren („Ivanti Entschädigungsberechtigte(r)“) aufgrund (i) Ihrer unbefugten Nutzung der Software und der damit verbundenen Dienste, (ii) der Einhaltung Ihrer Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen durch Ivanti, schadlos zu halten, zu entschädigen oder nach Ihrer Wahl beizulegen; (iii) Ihrer unbefugten Änderung der Software oder des SaaS-Angebots; und (iv) Ihrer Anweisungen oder Ihrer Nichteinhaltung der in Abschnitt 15 (c) dieser Vereinbarung und der DVN festgelegten Verpflichtungen, und Sie tragen alle Kosten und Schäden Dritter, die im Rahmen eines Urteils über einen solchen Anspruch zugesprochen werden oder auf die man sich im Rahmen eines Vergleichs zwischen Ihnen und dem Dritten geeinigt hat; vorausgesetzt, dass der/die Ivanti-Freistellungsempfänger: (a) Sie unverzüglich über den Anspruch informieren, sodass Ihnen durch eine verspätete Benachrichtigung kein Nachteil entsteht, und (b) Sie auf Ihre Kosten angemessen bei der Verteidigung oder Beilegung unterstützen.
11. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
a. Eingeschränkte Garantie. Ivanti garantiert, dass: (i) die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Kaufdatum im Wesentlichen der Dokumentation gemäß funktioniert, (ii) das SaaS-Angebot für die Dauer der geltenden Abonnementlaufzeit des SaaS-Angebots im Wesentlichen der Dokumentation gemäß funktioniert und (iii) die Support- und Wartungsdienstleistungen und Professional Services professionell und fachmännisch erfolgen. Wenn die Support- und Wartungsdienstleistungen oder die Professional Services nicht fachmännisch erbracht werden, wird Ihnen ein Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Lieferung eingeräumt, um uns die Geltendmachung Ihres Garantieanspruchs schriftlich mitzuteilen.
b. Ausschlüsse. Die oben genannten eingeschränkten Garantien gelten nur dann, wenn: (i) die Software ordnungsgemäß installiert und jederzeit in Übereinstimmung mit der Dokumentation verwendet wurde; und (ii) keine unerlaubten Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen an den Ivanti Produkten vorgenommen wurden. Ivanti lehnt alle Garantie- und Haftungsansprüche ab, die entstehen können, wenn und soweit die Garantie- und Haftungsansprüche durch Handlungen Dritter verursacht wurden, die Supportdienstleistungen, Beratungsleistungen bzw. Professional Services jedweder Art ohne die Genehmigung von Ivanti erbracht haben.
c. Ausschließliches Rechtsmittel. Die gesamte Haftung von Ivanti und seinen Wiederverkäufern und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf im Rahmen dieser Garantie besteht nach alleinigem Ermessen von Ivanti und vorbehaltlich des anwendbaren Rechts darin, (i) die Software, das SaaS-Angebot, die Support- und Wartungsdienste und/oder die Professional Services innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reparieren oder zu ersetzen, um die Garantie zu erfüllen, (ii) die für die fehlerhafte Abonnementlizenz oder die Support- und Wartungsdienste gezahlten Gebühren anteilig zu erstatten und diese Vereinbarung sowie Ihr Recht auf Zugang und Nutzung der Abonnementlizenz und/oder der Support- und Wartungsdienste zu kündigen, oder (iii) die für die nicht konforme Dauerlizenz und/oder die Professional Services gezahlten Gebühren zu erstatten und diesen Vertrag sowie Ihr Recht auf Zugang und Nutzung der Dauerlizenzen der Software und/oder der Professional Services zu kündigen (vorausgesetzt, Sie löschen alle in Ihrem Besitz und unter Ihrer Kontrolle befindlichen Kopien der Software und bestätigen Ivanti schriftlich, dass Sie dies getan haben).
d. Produkte von Drittanbietern. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, verkauft Ivanti bestimmte Produkte weiter, die Dritten gehören und nicht von Ivanti lizenziert sind („Wiederverkaufsprodukte“). Wiederverkaufsprodukte sind nicht als Teil der Software enthalten, sind nicht zur Nutzung der Software erforderlich oder nützlich und werden auf der Rechnung als Wiederkaufsprodukte ausgezeichnet. Alle Wiederverkaufsprodukte werden von Ivanti den Bedingungen der geltenden Drittvereinbarung gemäß bereitgestellt und mit Ihrer Nutzung dieser Wiederverkaufsprodukte erklären Sie sich einverstanden, die Bedingungen dieser geltenden Drittvereinbarung zu beachten. Ivanti übernimmt keine Verantwortung für Wiederverkaufsprodukte und lehnt ausdrücklich jegliche Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf diese Produkte ab. Alle Wiederverkaufsprodukte werden mit der Garantie des Drittanbieters und ohne zusätzliche Garantie jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend, geliefert. Wenn für ein spezifisches Wiederverkaufsprodukt Support- und Wartungsdienstleistungen angeboten werden und Sie dieses direkt von Ivanti erwerben, wird Ivanti die für das Produkt relevante Fehlerbehebung, Updates, Upgrades und sonstige Versionen vertreiben, die Ivanti von dem lizenzierenden Drittanbieter bereitgestellt werden.
e. Dienste von Drittanbietern. Die Software kann Funktionen enthalten, die als Schnittstelle zu Anwendungen oder Diensten dienen, die von Dritten bereitgestellt oder verfügbar gemacht werden, bei denen es sich nicht um lizenziertes Material handelt (jeweils ein „Dienst eines Drittanbieters“; zusammenfassend die „Dienste Dritter“). Um eine Funktion in Verbindung mit einem Drittanbieterdienst zu verwenden, müssen Sie über ein Abonnement oder eine Lizenz des Anbieters des relevanten Drittanbieterdienstes verfügen. Wenn die Drittanbieter-Dienste nicht mehr verfügbar sind oder wenn der betreffende Drittanbieter es nicht mehr zulässt, dass die Drittanbieter-Dienste mit der Software verbunden werden (aus welchem Grund auch immer), stehen diese Funktionen nicht mehr zur Verfügung oder funktionieren nicht mehr in der Software, und Sie haben keinen Anspruch auf eine Erstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung von Ivanti oder dem Anbieter des betreffenden Drittanbieter-Dienstes. Ivanti schließt hiermit sämtliche Garantien, Haftungsfreistellungen, Verpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Schnittstelle oder einer Integration mit dem Drittanbieterdienst aus. Außerdem lehnt Ivanti alle Garantien, Haftungsfreistellungen, Verpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit jedwedem Drittanbieterdienst ab.
f. Haftungsausschluss. Mit Ausnahme der oben genannten begrenzten oder gesetzlich vorgeschriebenen Garantien, gewährt Ivanti keine sonstigen Garantien oder Bedingungen und schließt sämtliche weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden gesetzlichen Garantien oder Bedingungen aus, darunter solche, die sich auf die Qualität, Rechtstitel, die Unversehrtheit von Rechten Dritter, die Markttauglichkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck beziehen. Ivanti Produkte, die kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, werden in ihrem „IST-ZUSTAND“, OHNE GARANTIE ODER BEDINGUNG bereitgestellt. Die Ivanti Produkte wurden nicht für die Verwendung oder Verteilung mit einem Gerät entwickelt oder hergestellt oder sind dafür vorgesehen. Die Nichteinhaltung kann zum Tod führen oder Verletzungen oder schwerwiegende Umweltschäden hervorrufen.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Vorbehaltlich der Abschnitte 12.d (Ausschlüsse), 12.e (Ausnahmen) und 12.f (Anwendbarkeit) ist die Haftung der Parteien für die nach vorliegender Vereinbarung bereitgestellten Ivanti Produkte auf direkte, endgültig zuerkannte Schäden sowie auf den wie folgt bestimmten Höchstbetrag begrenzt:
a. Dauerlizenzen. Für jedes unter einer Dauerlizenz bereitgestellte Ivanti Produkt ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei auf den von Ihnen für die jeweiligen Lizenzen bezahlten Betrag begrenzt.
b. Abonnements. Für jedes im Rahmen einer Abonnementlizenz und Support- und Wartungsdienstleistungen bereitgestellte Ivanti Produkt ist die Gesamthaftung jeder Partei auf den Gesamtwert der Abonnementgebühren begrenzt, die Sie in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das der Forderung zugrunde liegt, für die Nutzung des jeweiligen Ivanti Produkts entrichtet haben.
c. Professional Services. Für Professional Services ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei auf den von Ihnen für die jeweiligen Professional Services bezahlten Betrag begrenzt.
d. Ausschlüsse. In keinem Fall haften die Vertragsparteien für indirekte, zufällige, besondere, Straf- oder Folgeschäden, den Verlust oder Ausfall von Einkünften, Umsätzen, Chancen, erwarteten Einsparungen (direkt oder indirekt), Nutzung, Firmenwert, Daten, Geschäftsinformationen oder für Geschäftsunterbrechung, unabhängig von der Ursache oder Haftungstheorie.
e. Ausnahmen. Keine Beschränkungen oder Ausschlüsse im Rahmen dieser Vereinbarung gelten für die Haftung, die sich aus Folgendem ergibt: (i) Ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren gemäß Abschnitt 8 (Zahlung); (ii) Ihrer Verletzung von Abschnitt 4 (Beschränkungen); oder (iii) Entschädigungsverpflichtung seitens Ivanti gemäß Abschnitt 10 (Entschädigung).
f. Anwendbarkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die in diesem Abschnitt (Haftungsausschluss) genannten Beschränkungen, Ausschlüsse und Ausnahmen für alle Forderungen und Schäden in Verbindung mit vorliegender Vereinbarung oder den darin bereitgestellten Ivanti Produkten. Dazu gehören unter anderem Vertragsbruch, Gewährleistungsbruch, Gefährdungshaftung, Fahrlässigkeit und andere unerlaubte Handlungen, selbst wenn die Parteien von der Möglichkeit eines solchen Schadens wussten oder hätten wissen müssen. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Gebühren diese Risikoverteilung widerspiegeln. Die Software ist nicht für den Einsatz in unternehmenskritischen Anwendungen ausgelegt oder vorgesehen, in denen der Ausfall der Software zu erheblichen Sach- und Personenschäden oder zum Tod führen kann.Ivanti lehnt jede Haftung für den Einsatz der Software in derartigen unternehmenskritischen Anwendungen ab.
13. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG.
a. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist der in der/den Rechnung(en) angegebene Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, der anderweitig vereinbarte Zeitraum oder bis zur Beendigung der Vereinbarung (die „anfängliche Laufzeit“). Am Ende der Anfangslaufzeit verlängern sich die vorliegende Vereinbarung und die in den Rechnungen aufgeführten Ivanti Produkte automatisch um jeweils ein (1) Jahr oder wie von den Parteien anderweitig vereinbart (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“). Jede Partei kann diese Vereinbarung oder jede Rechnung am Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit (gemessen ab dem Datum des Inkrafttretens) mit einer Frist von neunzig (90) Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen.
b. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung in dem Fall kündigen, dass die andere Partei (i) diese Vereinbarung erheblich verletzt und die verletzende Partei es versäumt, diese Verletzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung über die Verletzung der anderen Partei zu beseitigen (sollte eine Abhilfe für eine solche Verletzung möglich sein) oder (ii) insolvent wird oder in Konkurs geht, liquidiert oder aufgelöst ist bzw. im Wesentlichen sämtliche Geschäftstätigkeiten aufgegeben hat. Im Falle einer solchen Kündigung durch Sie gemäß diesem Abschnitt 13.b. haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung aller nicht genutzten und im Voraus bezahlten Gebühren ab dem Datum der Kündigung.
c. Vorzeitige Beendigung. Wenn Sie den Vertrag oder eine Rechnung vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Ivanti kündigen, wird Ivanti Ihnen alle unbezahlten Gebühren für den Rest der Erstlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit in Rechnung stellen („Kündigungsgebühren“). Darüber hinaus wird Ivanti Ihnen alle anstehenden Verlängerungsgebühren in Rechnung stellen, wenn Sie Ivanti nicht mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit schriftlich über Ihre Absicht, den Vertrag oder eine Rechnung zu kündigen, informieren („Verlängerungsgebühren“). Im Falle einer solchen Kündigung durch Sie gemäß dieser Rubrik 13.c. haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift ungenutzter Gebühren.
d. Folgen der Beendigung. Bei Beendigung dieses Vertrags erlöschen alle hierin gewährten Rechte, und Sie sind verpflichtet, alle Kopien der Software, einschließlich aller Sicherungskopien, unverzüglich zu entfernen und zu vernichten (mit Ausnahme der unbefristeten Lizenzen, falls Sie aus wichtigem Grund gemäß Rubrik 13.b kündigen). Sämtliche Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren oder Aufwendungen, einschließlich jedweder Kündigungsgebühren bzw. Verlängerungsgebühren, die vor oder zum Kündigungszeitpunkt angefallen sind, dauern auch nach der Kündigung fort.
14. PRÜFUNG.
a. On Premise-Software. In Bezug auf den Erwerb von Dauerlizenzen oder Abonnementlizenzen, die vor Ort eingesetzt oder anderweitig nicht von Ivanti gehostet werden, erklären Sie sich damit einverstanden, genaue und vollständige Aufzeichnungen über Ihre Nutzung dieser Software („Aufzeichnungen“) zu führen und verstehen, dass die Software Telemetriedaten sammeln und an Ivanti übermitteln kann. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ivanti diese Aufzeichnungen auf Anfrage jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dem späteren Zeitpunkt (i) der Beendigung des Vertrages oder der Support- und Wartungsdienste für die betreffende Software oder (ii) der Installation der Software zur Verfügung zu stellen. Ivanti hat das Recht, die Aufzeichnungen und Ihre Nutzung der Software aus der Ferne zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Software mit diesem Vertrag übereinstimmt. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch Ivanti müssen Sie Ivanti die Aufzeichnungen zur Verfügung stellen und/oder Ivanti (oder von Ivanti beauftragten Personen) gestatten, eine Fernprüfung Ihrer Nutzung der Software mit Hilfe von Tools und/oder Software durchzuführen, die von Ihnen genehmigt wurden und Ivanti jeweils zur Verfügung stehen. Ivanti darf eine Prüfung nur einmal pro Kalenderjahr durchführen, und alle diese Prüfungen müssen während der normalen Geschäftszeiten und nach einer angemessenen Vorankündigung stattfinden und dürfen Ihr Tagesgeschäft nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie erklären sich damit einverstanden, (i) keine vertriebenen Lizenzen zu löschen oder zu entfernen oder (ii) keine übertragenen Lizenzen (ggf.) von Ihrem Managed Services Provider zu erhalten, um sicherzustellen, dass Sie vor oder während der Prüfung konform handeln. Die vorgenannte Begrenzung der Prüfungen, die in einem Kalenderjahr durchgeführt werden dürfen, gilt nicht, wenn ein solches Fehlverhalten von Ivanti entdeckt oder vernünftigerweise vermutet wird. Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel sind Sie verpflichtet, Ivanti für den Fall, dass bei einer solchen Prüfung eine Unterzahlung festgestellt wird, unverzüglich den jeweils aktuellen Listenpreis wie folgt zu zahlen: (i) für Subscription Licenses sind Sie verpflichtet, alle Subscription Licenses der Software zu bezahlen, die erforderlich sind, um (y) für die aktuelle Laufzeit (falls zutreffend) und (z) für den vorangegangenen Zeitraum der Überschreitung der Nutzung, bis zu drei (3) Jahren, den Anforderungen nachzukommen; und/oder (ii) für Perpetual Licenses zahlen Sie für (x) alle Perpetual Licenses der Software, die benötigt werden, um den Anforderungen nachzukommen, (y) Support- und Wartungsleistungen für die aktuelle Laufzeit (falls zutreffend) und (z) Support- und Wartungsleistungen für den Zeitraum der Überschreitung der Nutzung von bis zu drei (3) Jahren. Sollte ein solcher Fehlbetrag von über fünf Prozent (5 %) der von Ihnen bereits geleisteten oder noch zu leistenden Beträge für den Prüfungszeitraum vorliegen, dann sind Sie zusätzlich zur Zahlung der Übernutzung der Software wie oben dargelegt, verpflichtet Ivanti unverzüglich die angemessenen Kosten der Prüfung zu erstatten.
b. SaaS-Angebot. Im Zusammenhang mit Ihrem Erwerb eines SaaS-Angebots erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ivanti berechtigt ist, Ihren Zugang und Ihre Nutzung des SaaS-Angebots kontinuierlich zu überwachen. Falls Ivanti feststellt, dass ein Zugriff oder eine Nutzung nicht mit dieser Vereinbarung übereinstimmt, kann Ivanti eine Fernprüfung veranlassen, um den Grund für die Nichteinhaltung zu ermitteln. Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel sind Sie verpflichtet, Ivanti, wenn eine solche Prüfung eine Unterzahlung ergibt, unverzüglich den zu diesem Zeitpunkt geltenden Listenpreis für die Subscription Licenses des/der betreffenden SaaS-Angebots/e zu zahlen, die erforderlich sind, um die Anforderungen für (i) die aktuelle Laufzeit der Subscription Licenses und (ii) für den vorangegangenen Zeitraum der Überschreitung zu erfüllen.
c. Indem Sie den in diesem Abschnitt 14 genannten Aufforderungen von Ivanti nicht nachkommen, verstoßen Sie in erheblichem Maße gegen die Vereinbarung, und Ivanti ist berechtigt, die Funktion der Software einzuschränken, Ihren Zugriff auf die Software einzuschränken oder die Software zu deaktivieren, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln gemäß dieser Vereinbarung. Sie stimmen zu, dass das Recht von Ivanti, die Aufzeichnungen zu überprüfen und eine Prüfung im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführen, keine Änderungen, Nachträge oder zusätzliche Vereinbarungen erfordert.
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
a. Anwendbare Gesetze. Ivanti verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Gesetze, die für die von Ivanti gemäß vorliegender Vereinbarung bereitgestellten Produkte maßgeblich sind. Dazu gehören Datenschutzgesetze sowie Gesetze für die Sicherheit personenbezogener Informationen (einschließlich obligatorischer grenzüberschreitender Datenübertragungen und obligatorischer Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen) (kollektiv „Geltende Gesetze“), nicht jedoch Gesetze, die speziell für Sie und/oder Ihre Branche zur Anwendung kommen und die nicht allgemein für Dienstanbieter der Informationstechnologie gelten, unabhängig von der Branche. Sie sind zur Einhaltung sämtlicher Gesetze verpflichtet, die sich auf Ihre Nutzung der Ivanti Produkte beziehen. Dazu gehören auch diejenigen Gesetze, die für die Erfassung, Verarbeitung und Sicherheit von Kundendaten in Ivanti Systemen unter Verwendung der Ivanti Produkte gelten. Sie stimmen zu, erforderliche Offenlegungen zu ermöglichen und erforderliche Zustimmungen für den Transfer von Kundendaten an Ivanti einzuholen.
b. Dat䄘n. Zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen in Bezug auf die Datennutzung und -verarbeitung, die in dieser Vereinbarung und in ergänzenden Geschäftsbedingungen enthalten sind, verwendet und verarbeitet Ivanti Ihre Daten in Übereinstimmung mit seinen Datenschutzrichtlinien, die unter https://www.ivanti.com/de/company/legal/privacy-policy abrufbar und per Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
c. Personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ivanti unterliegt dem Addendum zur Datenverarbeitung („DPA“), das unter https://www.ivanti.com/de/company/legal/data-processing-addendum abrufbar und per Verweis Bestandteil der Vereinbarung ist. Bevor Sie Ivanti personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, holen Sie alle nach den geltenden Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes erforderlichen Zustimmungen von Dritten ein.
d. FedRAMP-Verhaltensregeln. Wenn Sie die FedRAMP-SaaS-Umgebung von Ivanti kaufen, unterliegen Sie sowie Ihre Systemadministratoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Endbenutzer und sonstige Dritte, denen Zugriff auf die FedRAMP-SaaS-Umgebung gewährt wird, den Verhaltensregeln des US-amerikanischen Regierungsprogramms unter http://www.ivanti.com/de/company/legal/fedramp.
e. Ausfuhrbeschränkungen. Die Software kann bestimmten Aus- und Einfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen, einschließlich des US-amerikanischen Ausfuhrkontrollgesetzes (United States Export Administration Act) (und seiner verbundenen Vorschriften), und Vorschriften des United States Bureau of Industry and Security (US-amerikanische Industrie- und Sicherheitsbehörde), des britischen Ministeriums für Unternehmensinnovation und berufliche Qualifizierung (Department for Business, Innovation & Skills) und sonstiger Behörden. Sie stimmen zu, die Software weder direkt noch indirekt auszuführen, wiederauszuführen oder eine Version der Software zu veröffentlichen oder den Zugriff auf die Software von einem Land, einer Rechtsordnung oder einer Person zu gewähren, für welche die Ausfuhr, die Wiederausfuhr oder die Veröffentlichung einer Version nach geltendem Recht verboten ist. Sie verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltenden Gesetze und erfüllen alle erforderlichen Anforderungen (einschließlich der Erlangung einer erforderlichen Ausfuhrlizenz oder sonstiger behördlicher Genehmigungen) vor der Ausfuhr, Wiederausfuhr, der Veröffentlichung einer Version oder der Ermöglichung eines sonstigen Zugriffs auf die Software durch Benutzer, die sich außerhalb Ihres Landes oder Geschäftssitzes befinden. Sie versichern, dass Sie und Ihre verbundenen Unternehmen nicht auf einer Liste für Personen stehen, deren Antrag verweigert oder beschränkt wird oder einer sonstigen, von der US-Regierung veröffentlichten Liste von Personen oder Geschäftseinheiten, an welche der Export oder Reexport von Produkten, die der Exportkontrolle unterliegen, verboten ist. Sie stimmen zu, Ivanti unverzüglich zu benachrichtigen, wenn diese Versicherung im vorstehenden Satz nicht mehr zutrifft.
f. Betriebserlaubnis der US-Regierung. Jede der Komponenten, aus denen sich die Software zusammensetzt, ist ein „handelsüblicher Artikel“ seiner Definition gemäß Titel 48 des Code of Federal Regulations (C.F.R.), Artikel 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ bzw. „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“ gemäß Titel 48 des C.F.R. 12.212. Gemäß Titel 48 C.F.R., Artikel 12.212 und Titel 48 C.F.R., Artikel 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben sämtliche Endbenutzer der US-Regierung die Software mit nur den in der Vereinbarung festgelegten Rechten. Wenn Software für oder im Auftrag der US-Regierung erworben wird, wird anerkannt und vereinbart, dass die Software: (i) auf private Kosten entwickelt wurde; (ii) nicht im Rahmen eines Regierungsauftrags entstanden ist oder entwickelt wurde und (iii) nicht als notwendiger Teil der Ausführung eines Regierungsauftrags kreiert wurde. Die US-Regierungsbehörden und andere staatliche Stellen sowie sonstige Personen, welche die Software im Rahmen eines Auftrags der US-Regierungsbehörde erwerben, haben nur diese Rechte und unterliegen sämtlichen, in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen.
g. Autorisierte Wiederverkäufer. Wenn Sie die Software über einen Wiederverkäufer (Reseller) erwerben, erkennen Sie an, dass der Wiederverkäufer und Ivanti voneinander unabhängig sind und der Wiederverkäufer keinerlei Befugnis hat, Ivanti in irgendeiner Weise zu binden, Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen oder Garantien oder Zusicherungen im Namen von Ivanti zu gewähren und Ivanti keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von einem Wiederverkäufer übernimmt.
h. Geltendes Recht. Ist die Vereinbarung mit Ivanti, Inc. oder Ivanti Comércio de Software Brasil Ltda geschlossen sein, unterliegt sie den Gesetzen des Staates Utah ohne Rücksicht auf Kollisionsrechte und für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, und Sie stimmen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Staats- und Bundesgerichte im Salt Lake County, Utah, zu. Sollte die Vereinbarung mit Ivanti UK Ltd. oder Ivanti International Limited geschlossen sein, unterliegt sie den Gesetzen von England und Wales ohne Rücksicht auf Kollisionsrechte und für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, und Sie stimmen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte in London, Vereinigtes Königreich, zu. Sollte diese Vereinbarung mit Ivanti Software K.K. geschlossen sein, unterliegt sie den Gesetzen Japans ohne Rücksicht auf Kollisionsrechte und für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, und Sie stimmen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte Tokios, Japan, zu. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
i. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht undurchsetzbar, nichtig oder ungültig sein, dann lässt dies die volle Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
j. Gesamte Vereinbarung; Vertragssprache: Englisch. Diese Vereinbarung, einschließlich und ohne Einschränkung der ergänzenden Bedingungen oder DPA, stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung zwischen Ivanti und Ihnen in Bezug auf die Ivanti Produkte dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen und Vereinbarungen bezüglich des hierin enthaltenen Gegenstands. Sämtliche gedruckten oder sonstigen Bedingungen auf einer Auftragsbestätigung oder einem ähnlichen Bestelldokument, die den Bedingungen dieser Vereinbarung oder ihrer Anhänge und Nachträge widersprechen oder darauf hinweisen, diese zu ergänzen, sind entweder außer Kraft gesetzt oder unwirksam. Sie stimmen zu, dass Sie keine Rechtsmittel im Zusammenhang mit einer Erklärung, Darstellung, Versicherung oder Garantie (ob schuldlos oder fahrlässig) geltend machen, die nicht in dieser Vereinbarung oder sonstigen Dokumenten, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, festgelegt sind. Bei Widersprüchlichkeiten zwischen dieser Vereinbarung in der englischen Sprache und einer Übersetzung in eine andere Sprache hat die englische Sprachversion dieser Vereinbarung Vorrang. Sofern die Parteien keine andere Vereinbarung unterzeichnet haben, unterliegen die Software, das SaaS-Angebot, die Support- und Wartungsdienstleistungen und die Professional Services den Bedingungen dieser Vereinbarung.
k. Verzichtsverbot. Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Ausübung von im Rahmen dieser Vereinbarung oder von Gesetzes wegen gewährten Rechten oder Rechtsmitteln stellen weder einen Verzicht auf diese oder sonstige Rechte oder Rechtsmittel dar, noch schließen Sie die weitere Ausübung dieses oder eines sonstigen Rechts oder Rechtsmittels aus oder schränken diese ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts schließt die weitere Ausübung dieses oder eines sonstigen Rechts oder Rechtsmittels weder aus noch schränkt sie diese ein. Eine Erklärung oder Darstellung, die nicht von dem bevollmächtigten Vertreter einer Partei in einer schriftlichen Verzichtserklärung enthalten ist, stellt keinen Verzicht von Rechten oder Rechtsmitteln dar.
l. Abtretungsverbot. Mit Ausnahme der Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts und der Vermögenswerte einer Partei, sei es durch Fusion, Verkauf von Vermögenswerten, Verkauf von Aktien oder auf andere Weise, darf keine Partei ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise damit umgehen.
m. Höhere Gewalt. Die Parteien haften nicht gegenüber der jeweils anderen Partei für Verluste oder Schäden, die aufgrund einer Verzögerung oder Nichterfüllung eines Teils dieser Vereinbarung verursacht werden, wenn diese Versäumnisse oder Verzögerungen auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Vertragsparteien liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Überschwemmungen, Brand, Kriegshandlungen, Terrorismus, Erdbeben, Naturereignisse, Regierungshandlungen, Regierungsanordnungen oder -einschränkungen. Die Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ivanti haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen, die bei der Erfüllung von Ivantis Pflichten aufgrund der Nichterfüllung Ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen.
n. Rechte Dritter. Eine Partei, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
o. Änderungen. Außer in den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Fällen ist eine Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung nur dann verbindlich, wenn Sie zuvor von den Parteien schriftlich vereinbart und unterzeichnet wurde.
p. Ausfertigungen. Die Vereinbarung kann in mehreren Exemplaren ausgeführt werden, von denen jedes Exemplar als Original gilt, und alle Exemplare gemeinsam stellen ein und dieselbe Vereinbarung dar. Die Vereinbarung kann persönlich oder elektronisch ausgeführt werden und physisch oder elektronisch im Portable Document Format („PDF“) zugestellt werden. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese elektronische Ausführung und Zustellung dieselbe Rechtskraft und Wirkung haben wie die Zustellung eines Originaldokuments mit Originalunterschriften, und jede Partei eine solche Kopie, PDF oder elektronische Signatur als Beweis für die Ausführung und Zustellung dieser Vereinbarung durch alle Parteien im selben Umfang wie eine Originalsignatur nutzen kann.
q. Fortbestandsklausel. Artikel 2, 3, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 bestehen auch nach der Beendigung oder dem Ablauf der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
r. Verweise. Sie erklären sich bereit, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ergreifen, um mit Ivanti zusammenzuarbeiten, sofern Ivanti Sie bittet, an Referenz- oder Empfehlungsprogrammen von Ivanti teilzunehmen oder Marketingmaterialien bezüglich Ihrer Erfahrungen als Ivanti-Kunde zu erstellen. Spezifische Aktionen, Nutzung, Rechte und Pflichten werden in einer separaten schriftlichen Vereinbarung geregelt, die für solche Aktionen gilt.
s. Verwendung des Logos. Sie sind damit einverstanden, dass Ivanti Ihren Namen und Ihr Logo auf der Website von Ivanti und in Präsentationen für Kunden verwenden darf.
t. Kontaktdaten. Bitte leiten Sie rechtliche Hinweise oder sonstige Korrespondenz, falls erforderlich, an Ivanti Inc., 10377 South Jordan Gateway, South Jordan, UT 84095, Attention: Legal Department.
u. Verwendung von geistigem Eigentum und Handelsmarken. Die Software und die SaaS-Angebote sind rechtlich geschützt durch die US- und internationalen Patente unter https://www.ivanti.com/de/company/legal/ivanti-patents. Weitere Informationen über die zulässige Drittnutzung der Handelsmarken von Ivanti finden Sie auf https://www.ivanti.com/de/company/legal/trademark oder kontaktieren Sie Rechtsvertreter von Ivanti.
v. Hardware. Wenn Sie eine Ivanti Plattform oder Hardware von Ivanti erwerben, wird diese Hardware gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hardware bereitgestellt, die (i) der Hardware beiliegen und/oder (ii) unter https://www.ivanti.com/de/company/legal/hardware abrufbar und per Verweis Bestandteil der Vereinbarung sind.
w. An Ivanti lizenzierte Materialien und Open-Source-Software. Die Software kann Software, Dienste oder andere Technologien enthalten oder mit ihnen arbeiten, die nicht Eigentum von Ivanti sind, sondern von Dritten an Ivanti lizenziert wurden und für den vollständigen Betrieb der Software erforderlich sein können („an Ivanti lizenzierte Materialien“) oder die unter Open-Source- oder freien Softwarelizenzen verfügbar sind. Die an Ivanti lizenzierten Materialien unterliegen ggf. zusätzlichen Bedingungen, die Sie unter https://www.ivanti.com/company/legal/thirdpartyterms finden oder Ihnen anderweitig zur Verfügung gestellt wurden. Diese Bedingungen sind durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung. Soweit Ivanti in der Software Open-Source-Software verwendet, werden Sie durch die Bestimmungen und Einschränkungen in dieser Vereinbarung nicht daran gehindert oder darin eingeschränkt, zusätzliche oder andere Rechte an dieser Open-Source-Software in Übereinstimmung mit den geltenden Open-Source-Lizenzen auszuüben.
x. Ihre verbundenen Unternehmen. Ihre verbundenen Unternehmen sind berechtigt, Produkte bzw. Dienstleistungen von Ivanti dieser Vereinbarung gemäß zu erwerben, indem sie (i) eine Beteiligungsvereinbarung mit Ivanti abschließen, gemäß der sie vereinbaren, an die Bedingungen dieser für Sie geltenden Vereinbarung gebunden zu sein und (ii) nach der erfolgreichen Durchführung einer Bonitätsprüfung, bevor Sie Produkte bzw. Dienstleistungen von Ivanti direkt von Ivanti oder einem Wiederverkäufer erwerben können. Zu Zwecken eines solchen Erwerbs gelten Verweise auf „Sie“ und „Ihr/Ihre“ auch für Ihre verbundenen Unternehmen, die einen solchen Kauf tätigen.
y. Microsoft Intune®. Bestimmte Funktionen innerhalb von Ivanti Patch for MEM werden durch den Zugriff auf Microsoft Intune® über die Microsoft API aktiviert und die Nutzung von Ivanti Patch for MEM und der verbundenen Dienste lässt nicht die Notwendigkeit für Benutzer entfallen, eine gültige Lizenz für ihre Nutzung des Dienstes Microsoft Intune® zu haben.
z. Subunternehmer. Ivanti kann nach eigenem Ermessen externe Parteien mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung beauftragen. Trotzdem ist und bleibt Ivanti im Rahmen dieser Vereinbarung für die Leistungen dieser externen Parteien verantwortlich.
aa. KI-Tools. Falls Sie sich dafür entscheiden, Funktionen eines Ivanti Produkts zu nutzen, das künstliche Intelligenz einsetzt, unterliegt diese Nutzung den Ivanti Zusatzbedingungen für KI-Tools, die Sie unter https://www.ivanti.com/de/company/legal finden und die per Verweis Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung werden.
bb. Übersetzungen. Ivanti hat Versionen der vorliegenden Vereinbarung erstellt, die nicht auf Englisch abgefasst sind. Diese übersetzten Versionen der Vereinbarung dienen lediglich der Vereinfachung und Vergleichbarkeit. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen Version der Vereinbarung und einer übersetzten Version der Vereinbarung die englische Version maßgeblich ist.
Version 02.25